Das Zivilrecht (oder Privatrecht) regelt sämtliche Rechtsbeziehungen  zwischen Privatpersonen untereinander und Gesellschaften des privaten Rechts (z.B. GmbH´s u.a.m.). Hierunter fallen z.B. Forderungsangelegenheiten (Forderungseinzug/Inkasso), Kaufverträge, Miet- und Pachtverträge, Werk- und Dienstleistungsverträge, Bauverträge und sonstige Verträge, sofern sie nicht speziellen Rechtsgebieten zugeordnet werden. Das allgemeine Zivilrecht sieht, im Gegensatz zum öffentlichen Recht, bei dem es meistens um die Regelung von Über- und Unterordnungsverhältnisse (Staat zu Bürger) geht, eine aus der Privatautonomie abgeleitete Freiheit des Willens vor, die es dem einzelnen Bürger grundsätzlich gestattet, mit einem anderen Bürger in eine Rechtsbeziehung zu treten oder auch darauf zu verzichten.